Selbstverpflichtung gegen sexualisierte Gewalt

Unser Verband hat sich verpflichtet Kinder, Jugendliche und alle uns anvertrauten Menschen vor sexualisierter Gewalt zu schützen. Die Standards gibt es seit Jahren – für die Dokumentation bietet der drkserver verschiedene Hilfen.

Das sind im Wesentlichen die Selbstverpflichtung gegen sexualisierte Gewalt und das erweiterte Führungszeugnis (genauer: die Einsichtnahme). Der drkserver liefert dir einen Export mit einer Übersicht, wer bei euch was noch braucht oder eventuell braucht. Alle bislang erfassten Einsichtnahmen bleiben natürlich gültig.

Du prüfst zunächst über eine Abfrage im drkserver, wer in eurem Ortsverein mit diesen Zielgruppen zu tun hat, zum Beispiel so:

Alle Mitwirkenden  sollten gemäß Präsidialratsbeschluss die Selbstverpflichtung ausfüllen. Dies ist eine der acht Standards zum Schutz vor sexualisierter Gewalt. Gegebenenfalls sollte auch noch eine Einsichtnahme in das erweiterte Führungszeugnis erfolgen.

Der Export aus dem drkserver liefert dir für beide Fälle Dokumente, die mit Daten aus dem drkserver schon vorausgefüllt sind. Berücksichtigt werden, unabhängig von deinen Filtern, nur Mitwirkende, die mindestens 14 Jahre alt sind.

Kodex/Selbstverpflichtung gegen sexualisierte Gewalt für alle ab 14

Ein vorausgefülltes Dokument, das „Kodex/Selbstverpflichtung gegen sexualisierte Gewalt“ heißt, gibt´s für alle, die mindestens 14 sind und einen entsprechenden Eintrag noch nicht in ihrer Akte haben. Wenn du das schon erledigt hast, gibt´s statt der Dokumente die Info, dass hier nichts weiter zu tun ist.

Das Dokument lässt du dir zunächst von den Mitgliedern unterschreiben.

Dann scannst du es ein und legst es in der Personalakte im drkserver ab, genauer: unter "Benutzerzugang" in der Box "Dokumente":

Außerdem machst du einen Eintrag unter „Verwaltung“ in der Box "Untersuchungen/Nachweise":

Das Bild zeigt einen Jungen von etwa 10 Jahren. Er steht vor einer Brücke. An dieser Brücke hängen viele Schlösser.Foto: pixabay

Einsichtnahme erweitertes Führungszeugnis

Das ist aber noch nicht alles, was dir der Export liefert. Du bekommst auch noch vorausgefüllte Dokumente zur Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis – eines für das Einwohnermeldeamt, eines für dich im Ortsverein.

Das lässt sich sehr gut an einem Beispiel erläutern. Der junge Mann auf dem Foto ist Peter. Er ist seit neuestem JRK-Gruppenleiter im Ortsverein.

Prüfe vorher, ob bei Peter die Einsichtnahme nötig ist. Schau dir dazu die Kriterien des Deutschen Vereins an und das Prüfschema deines Landesverbandes. Wenn die Einsichtnahme nötig ist, machst du folgenden Eintrag in der Akte von Peter in der Box “Untersuchungen/Nachweise”:

Dieser Eintrag dient als Merker, dass Peter regelmäßig mit einer schützenswerten Zielgruppe arbeitet. Sollte Peter die Tätigkeit beenden, rufst du genau diesen Eintrag noch einmal auf und setzt als Bis-Datum das Ende seiner Tätigkeit, zum Beispiel im Jugendrotkreuz. Bei künftigen Abfragen taucht er dann nicht mehr auf.

Grundsätzlich gilt: Die beiden folgenden Dokumente erscheinen dann in dem Export, wenn der Eintrag innerhalb der nächsten 90 Tage abläuft.

Der Antrag für das Einwohnermeldeamt sieht so aus:

Den unterschreibst du, stempelst ihn ab und gibst ihm Gruppenleiter Peter.

Er stiefelt damit zu seinem Einwohnermeldeamt um das erweiterte Führungszeugnis zu bekommen.

Wenn das passiert ist, benötigst du das Formular zur Dokumentation der Einsichtnahme ins erweiterte Führungszeugnis. Das ist ebenfalls Teil dieses Exports:

Das füllt ihr gemeinsam aus und unterzeichnet es.

Ganz wichtig: Das erweiterte Führungszeugnis darfst du nur einsehen, aber nicht kopieren oder gar hochladen in den drkserver.

Jetzt scannst du das Dokument zur Einsichtnahme (nicht das Führungszeugnis selbst!) ein und lädst es über die Box “Dokumente” in die drkserver-Akte von Peter:

Außerdem machst du einen Eintrag in Peters Akte im Bereich „Verwaltung“ in der Box "Untersuchungen/Nachweise":

Sollte Peter die Jugendarbeit eines Tages beenden, rufst du genau diesen Eintrag noch einmal auf und entfernst das Bis-Datum. Bei künftigen Abfragen taucht er dann nicht mehr auf.